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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19 ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19 ER (https://dejure.org/2020,75478)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.03.2020 - L 3 KA 44/19 ER (https://dejure.org/2020,75478)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. März 2020 - L 3 KA 44/19 ER (https://dejure.org/2020,75478)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 45/95

    Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem sowohl zur vertragsärztlichen als auch zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
    Nähere Ausführungen im Prüfungsbescheid sind hierzu nur entbehrlich, wenn sich die Prüfgremien mit einer Honorarkürzung begnügen, die sich noch im Bereich der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit hält, wenn also der hierfür festgelegte Grenzwert auch nach der Kürzung nicht unterschritten wird (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 36 und Nr. 41).

    Die Gremien können aber auch einen Aufwand als unwirtschaftlich ansehen, der unterhalb der vorher festgelegten Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis liegt (sog Übergangszone), müssen dann jedoch näher darlegen, warum sie diesen Aufwand auch als unwirtschaftlich ansehen (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 36).

    Eine Kürzung in die sog Streuzone - 20 vH über dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe - ist demgegenüber nicht möglich (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 36; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1).

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
    Der Zahnarzt hat dabei die Möglichkeit, atypische, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende Umstände als Praxisbesonderheiten oder kompensierende Einsparungen geltend zu machen (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 54 mwN).

    In der Rechtsprechung des BSG ist bislang lediglich für die sowohl zur vertragszahnärztlichen als auch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen MKG-Chirurgen die Bildung einer verfeinerten Vergleichsgruppe für zumindest sachgerecht angesehen worden (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 54).

    Die Einbeziehung der vertragsärztlichen Abrechnungswerte ist zwar bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines MKG-Chirurgen notwendig (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 54).

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
    Maßgeblich ist insoweit, dass das vom Ag durchgeführte Beschwerdeverfahren nicht mit einem Vorverfahren bzw einem Widerspruchsverfahren nach § 78 ff SGG identisch ist, sondern ein Verfahren eigener Art darstellt (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 22; BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 4).

    Dabei rechtfertigen die Besonderheiten in der organisationsrechtlichen Stellung des Beschwerdeausschusses sowie die vielfältigen Unterschiede in der Ausgestaltung des Vorverfahrens nach dem SGG einerseits und des Verfahrens vor dem Ausschuss andererseits die Bewertung, dass dessen Funktion nicht auf die einer Widerspruchsstelle beschränkt ist; vielmehr handelt es sich bei dem Beschwerdeverfahren - dem Verfahren vor dem Berufungsausschuss nach § 97 SGB V vergleichbar - um ein eigenständiges und umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 22; BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36 und 48; ebenso - aus jüngerer Zeit - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. April 2011 - L 11 KA 121/10 B ER ua - juris).

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 4/05 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung im vertragszahnärztlichen Bereich - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
    Dem-entsprechend stand dem Ag auch kein Entscheidungsspielraum dahingehend zu, ob und ggf ab welchem Ausmaß atypischer Praxisumstände eine engere Vergleichsgruppe zu bilden ist (vgl dazu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 12 und MedR 2006, 444).

    Diese Ausnahme muss aber nicht generell auch auf solche Zahnärzte erstreckt werden, die ausschließlich als Vertragszahnärzte zugelassen sind und die Gebietsbezeichnung Oralchirurgie führen (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 12).

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
    Eine Kürzung in die sog Streuzone - 20 vH über dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe - ist demgegenüber nicht möglich (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 36; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 24/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertrags (zahn) arzt - Ermessensspielraum der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
    Weiterhin ist schließlich eine Ermessensentscheidung darüber zu treffen, ob der festgestellte unwirtschaftliche Mehraufwand in vollem Umfang oder nur teilweise gekürzt wird (vgl hierzu BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 6 KA 24/03 R - juris), wobei sich auch insoweit eine nähere Begründung nach § 35 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) erübrigt, wenn dem geprüften Vertrags(zahn)arzt das Honorar bis zur Grenze des offensichtlichen Missverhältnisses belassen wird.
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
    Das gilt zumindest dann, wenn es sich dabei - wie hier - um eine Durchschnittsprüfung handelt und die endgültige Überprüfung, ob und ggf in welchem Umfang der Vertragszahnarzt Fehlabrechnungen vorgenommen hat, nicht mehr möglich ist oder mit einem unzumutbar hohen Aufwand verbunden wäre (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 15).
  • BVerwG, 08.10.2003 - 3 B 34.03

    Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
    Dabei setzt der Senat in stRspr (vgl zB Beschluss vom 20. August 2003 - L 3 B 34/03 KA) ein Viertel des Werts der Hauptsache an, woraus sich angesichts eines Kürzungsbetrags iH von 32.318,55 Euro der hier tenorierte Betrag ergibt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2017 - L 3 KA 151/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
    e) Anders als in dem der Senatsentscheidung vom 6. März 2017 (Az: L 3 KA 151/16 B ER zum Prüfquartal I/2014) zugrunde liegenden Bescheid hat der Ag vorliegend auch nicht den Umfang der Honorarkürzung fehlerhaft festgesetzt.
  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
    aa) Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung besteht ein Beurteilungsspielraum der Prüfgremien, soweit es um die Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten geht (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11; SozR 4-2500 § 84 Nr. 2, jeweils mwN).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 78/04 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Abhilfeverfahren nach

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben -

  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 30/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress wegen Richtgrößenüberschreitung

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung der Prüfgremien bei hohem Anteil an ausländischen

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97

    Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 37/93

    Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 121/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84

    Ausgleich eines Mehraufwands einses Arztes - Sprechstundenbedarf - Minderaufwand

  • BVerfG, 29.05.1978 - 1 BvR 951/77
  • BVerfG, 24.02.1978 - 1 BvR 935/77
  • BVerfG, 08.06.1984 - 1 BvR 580/84
  • BVerfG, 09.01.1984 - 1 BvR 1239/83
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